Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sajoscha Bruchhausen
Frau Kerstin Stolorz
Hausanschrift
Fax: 04401 927-364
Telefon Festnetz: 04401 927-636
E-Mail: kerstin.stolorz@wesermarsch.de
Frau Sonja Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-329
Fax: 04401 927-364
E-Mail: sonja.zimmermann@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Schulbusregeln für Kinder und Jugendliche
Schulbezirkssatzung
(Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die in der Trägerschaft des Landkreises Wesermarsch befindlichen allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereiches I)
Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Wesermarsch; Stand: 04/2016
Antrag Fahrtkostenerstattung (Schüler) 2023/24
Antrag Fahrtkostenerstattg. Betriebspraktikum 2023/2024
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Schülerzeitkarte, Bus, Schulbeförderung, Schulbus, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Mobilitätsticket, Monatskarte