Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

    Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

    Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

    Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Bildung, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Formulare

    Richtlinie für die Erstattung von notwendigen Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb
    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten - PKW
    Antrag auf Sonderbeförderung aufgrund einer Behinderung
    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten - Fahrkarten
    Merkblatt und Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb
    Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Monatskarte, Schülerbeförderung, Mobilitätsticket, Busfahrkarte, Schulbeförderung, Schulbus, Bus, Schülerzeitkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)