Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

    Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

    Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

    Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schülerbeförderung

    Allgemeine Informationen

    Die Schülerbeförderung und die Erstattung von entsprechenden Kosten richten sich nach den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes. Darin ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Das bedeutet, dass sie bestimmten Schülergruppen eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform ermöglichen oder im Ausnahmefall die Kosten erstatten müssen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schülerbeförderung

    Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0441 235-2431.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Schulverwaltung und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 25

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Schulverwaltung und Finanzen ist für die Sachausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Oldenburg verantwortlich. Ziel ist es, die Schulen in die Lage zu versetzen, ein fortschrittliches und hochwertiges Bildungsangebot bieten zu können. Bei der Durchführung von Beschaffungen werden wirtschaftliche wie auch ökologische Faktoren beachtet und ein Augenmerk auf eine fortschrittliche Ausstattung gelegt. Darüber hinaus werden weitere Aufgaben wahrgenommen, wie zum Beispiel die Abrechnung der Schulverpflegung, Beförderung von Schülerinnen und Schülern, Rechnungsabwicklung und Abrechnung kostendeckender Beiträge. Dem Fachdienst gehören inklusive der Schulsekretärinnen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Schulen circa 90 Personen an.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schülerbeförderung

    Der Anspruch auf Schülerbeförderung gilt innerhalb des Stadtgebietes für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben und

    • einen Schulkindergarten besuchen (Mindestentfernung über 2 Kilometer),
    • die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen besuchen (Klasse 1 - 4 Mindestentfernung über 2 Kilometer),
    • die 11. und 12. Schuljahrgänge für Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung besuchen,
    • eine Berufseinstiegsschulform ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss besuchen, sofern noch Schulpflicht nach § 70 Absatz 6 Nr. 2. Niedersächsisches Schulgesetz besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schülerbeförderung

    Individuelle Schülerbeförderung im Mietwagenverkehr

    Im Fall einer Schülerbeförderung im so genannten "Freistellungsverkehr" beauftragt die Stadt Oldenburg Privatunternehmen, die diese Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf mit Personenkraftwagen, Kleinbussen oder Rollstuhlfahrzeugen zur Schule befördern.

    Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung werden häufig in Integrationsklassen oder Förderschulen beschult. Für sie kann eine Individuelle Schülerbeförderung beantragt werden. Schülerinnen und Schüler eines Schulkindergartens, die einen weiteren Schulweg als zwei Kilometer haben, können ebenfalls eine Beförderung im Freistellungsverkehr beantragen. Sie erhalten das Formular in Ihrem Schulsekretariat oder auch im Amt für Schule und Bildung.

    Schülerbeförderung wegen vorübergehender Behinderung

    Ist eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer zeitweisen Verletzung nicht in der Lage, auf herkömmliche Weise zur Schule zu gelangen, kann ein Antrag auf Beförderung im Freistellungsverkehr gestellt werden. Sie erhalten das Formular in Ihrem Schulsekretariat oder auch im Amt für Schule und Bildung.

    Kostenloses TIM Ticket

    Weil es in der Stadt Oldenburg Grundschulbezirke gibt, wohnen die meisten Schülerinnen und Schüler in der Nähe der für sie zuständigen Grundschule und können sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichen. TIM Tickets stehen für Grundschüler darüber hinaus dann kostenlos zur Verfügung, wenn ihr Schulweg mehr als zwei Kilometer Fußweg beträgt. Für die Beantragung erhalten Sie das Formular in Ihrem Schulsekretariat oder auch im Amt für Schule und Bildung. Das Ticket wird nach Fertigstellung über die Schule ausgehändigt.

    Allen Schülerinnen und Schülern der 5. bis 10. Klassen, die eine Schule in oder außerhalb Oldenburgs besuchen, wird ein kostenloses TIM Ticket zur Verfügung gestellt. Dieses wird mit der Aufnahme an der jeweiligen Schule automatisch vom Schulsekretariat angefordert und den Schülern ausgehändigt.

    Auch alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen können ein kostenloses TIM Ticket erhalten. Für die Beantragung erhalten Sie das Formular in Ihrem Schulsekretariat oder auch im Amt für Schule und Bildung. Das Ticket wird nach Fertigstellung über die Schule ausgehändigt.

    Gastschülerinnen und Gastschüler die länger als drei Monate eine Schule in Oldenburg besuchen, erhalten in der Stadt Oldenburg ein TIM Ticket für den Zeitraum ihres Schulbesuchs. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrem Schulsekretariat in Verbindung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bus, Schulbus, Monatskarte, Schülerbeförderung, Schülerzeitkarte, Mobilitätsticket, Busfahrkarte, Schulbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de