Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Schul- und Kulturamt
Beschreibung
Die Aufgabenpalette des Schul- und Kulturamtes umfasst unter anderem die komplette Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die Betreuung des Kreiselternrates. Im Kreismedienzentrum, das wie das Kreisarchiv zum Schul- und Kulturamt gehört, wird ein breites Medienangebot für alle Schulen im Kreisgebiet vorgehalten. Neben der Schülerbeförderung ist das Amt auch für den ÖPNV-Bereich (Öffentlicher Personennahverkehr) zuständig. Auch die Sportförderung und die Förderung kultureller Einrichtungen ist im Schul- und Kulturamt angesiedelt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Bildungsbüro
- Ausstattung der kreiseigenen Schulen
- Kreismedienzentrum
- Kreisarchiv
- Schülerbeförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Sportförderung
- Förderung kultureller Einrichtungen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1761
29507 Uelzen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-3099
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Kontaktperson
Frau S. Boenschen (Leitung Bildungsbüro)
Herr F. Monsees
Frau I. Lehmann
Frau N. Bloch
Frau O. Lindhorst (Bildungskoordination)
Frau J. Güldner
Frau A. Grützmacher
Telefon Festnetz: 0581 82-2959
Herr André Pieper-Christensen (Schulbauprojekte)
Telefon Festnetz: 0581 82-258
Stichwörter
Antrag auf Erstattung, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Schülerzeitkarte, Bus, Schulbeförderung, Schulbus, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Mobilitätsticket, Monatskarte