Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1252
29432 Lüchow (Wendland)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung allgemein: Mo, Di, Do, Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr und Do: 14.00 bis 16.00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Fachdienstes 36-Straßenverkehr und des Fachdienstes 57-Wirtschaftliche Hilfen sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 40 - Schulen und Bildung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1252
29432 Lüchow (Wendland)
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung allgemein: Mo, Di, Do, Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr und Do: 14.00 bis 16.00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Fachdienstes 36-Straßenverkehr und des Fachdienstes 57-Wirtschaftliche Hilfen sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Bus, Mobilitätsticket, Schülerzeitkarte, Schulbus, Monatskarte, Busfahrkarte, Schülerbeförderung, Schulbeförderung