Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

    Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

    Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

    Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.

    Hinweise für Schaumburg: Schülerfahrtkosten

    Ein Bereich, der viele Eltern, Schülerinnen und Schüler berührt, ist die Schülerbeförderung, die etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Landkreis Schaumburg nutzt.

    Der Träger der Schülerbeförderung hat die Schülerinnen und Schüler, die nach der Satzung für die Schülerbeförderung Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, unter zumutbaren Bedingungen zur nächsten Schule zu befördern, die den von der Schülerin/dem Schüler gewählten Bildungsgang anbietet.

    Einen Überblick über die Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Schaumburg.

    Weiterführende Informationen liefert der Flyer, den Sie in der Randspalte herunterladen können.

    Ihre Fragen konnten noch nicht beantwortet werden? Für weiterführende Auskünfte steht Ihnen das Schulamt - Frau Holstein gerne zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1323

    Fax: 05721 703-2390

    E-Mail: schulamt@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bus, Mobilitätsticket, Schülerzeitkarte, Schulbus, Monatskarte, Busfahrkarte, Schülerbeförderung, Schulbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de