Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen. Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Der Landkreis Helmstedt hat als Träger der Schülerbeförderung, die in seinem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Der Träger der Schülerbeförderung bestimmt in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise er dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommt. Dabei kann er sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, öffentlicher Personennahverkehr) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht.
Der Landkreis Helmstedt gibt für die anspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen, die auf dem Schulweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Sammel-Schülerzeitkarten aus oder ersetzt ihnen die notwendigen Aufwendungen. Die Sammel-Schülerzeitkarten sind nicht übertragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten unterschrieben und mit einem aktuellen Passbild versehen sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport
Schöninger Str. 9
38350 Helmstedt
Zuständigkeit
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
40.02 - Schülerbeförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1471
Fax: +49 5351 121-1612
Kontaktperson
Frau Hecht
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1471
Frau Voß
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1469
40.11 - Schulbewirtschaftung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Fax: +49 5351 121-1612
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1475
Kontaktperson
Frau Peter
Frau Gabbey
Frau Krüger
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Siehe Antragsformulare
Bei Erstattungen: Antragsformular und Vorlage der Originalfahrkarten
Voraussetzungen
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Siehe Satzung Schülerbeförderung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Die Schülerdaten, auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Helmstedt die Schulen in Wolfsburg, Wolfenbüttel, Schöppenstedt und Braunschweig besuchen, werden von den jeweiligen Schulen per Listenverfahren übermittelt. Anhand dieser Angaben kann die Anspruchsberechtigung ermittelt werden, so dass grundsätzlich ein Einzelantrag der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich ist.
Für Schüler und Schülerinnen, die eine Schule in dem Ort besuchen, in dem sie auch wohnen (gilt für die Städte Helmstedt, Königslutter und Schöningen) und einen Beförderungsanspruch haben, sind weiterhin Einzelanträge zu stellen.
Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur bei Ablehnung des Antrages.
Fristen
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Einzelanträge für das nächste Schuljahr sind vor den Sommerferien einzureichen.
Kosten
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
Siehe Satzung Schülerbeförderung
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Schülerbeförderung
- Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten 2023-2024 SEK II
- Antrag Beförderung im Freigestellten Schülerverkehr 2024-2025
- 4.11 - Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der unter seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen
- Informationsblatt Schülerbeförderung SEK II 2023-2024
- Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten 2023-2024
- Antrag Ausstellung Sammel-Schülerzeitkarte 2023-2024
- Datenschutzerklärung Schülerbeförderung
- Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten Betriebspraktikum
- Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten Austauschschüler
- Antrag Ausstellung Sammel-Schülerzeitkarte 2024-2025
- Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten 2024-2025
- Informationsblatt Ausstellung Sammel-Schülerzeitkarten bzw. Erstattung Aufwendungen im Schuljahr 2023-2024
- Antrag Fahrradprämie 2024 2025
- Informationsblatt 2024-2025
- 4.08 - Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Schülerzeitkarte, Bus, Schulbeförderung, Schulbus, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Mobilitätsticket, Monatskarte