Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
Kommunale Schulaufgaben
Beschreibung
Mittagessenversorgung, Schülerbeförderung, Schulwegsicherung, Stadt- und Schülerelternrat, Beschaffungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))
Fax: 0531 4703525
E-Mail: schulverwaltung@braunschweig.de
Kontaktperson
Frau Gebhardt
Frau Herweg
Frau Packeiser
Frau Bahn
Herr Letter
Stichwörter
Pflege, Reparatur, Schule, Schulhof, Aufträge, Auftragsvergabe, Ausstattungsprogramm, Schaden, Schäden, Sanierungsprogramm, Verpflegung, Grundschule Schölkestraße, IGS Wendenring
Braunschweig - Kommunale Schulaufgaben
Beschreibung
Mittagessenversorgung, Schülerbeförderung, Schulwegsicherung, Stadt- und Schülerelternrat, Beschaffungen
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Sachgebiet Schülerbeförderung:  Aufgrund der aktuellen Pandemie und mit dem Blick auf ein möglichst minimiertes Infektionsrisiko werden im Fachbereich Schule keine generellen Öffnungszeiten angeboten. Termine für zwingend erforderliche persönliche Angelegenheiten können ausschließlich telefonisch und per Mail erfolgen. Sachgebiet Servicestelle Mittagsessenversorgung: Nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Braunschweig - Kommunale Schulaufgaben
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Hausanschrift
- Braunschweig
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Monatskarte, Schülerbeförderung, Mobilitätsticket, Busfahrkarte, Schulbeförderung, Schulbus, Bus, Schülerzeitkarte