Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Online-Dienste
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Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport
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Bildungsregion Wesermarsch
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E-Mail: katja.schaeffer@wesermarsch.de
Frau Sabine Sondermann
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Fax: 04401 92799-755
Telefon Festnetz: 04401 927-755
E-Mail: sabine.sondermann@wesermarsch.de
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben