Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Amt für Schule, Kultur, und ÖPNV
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Westendorf
Telefon Festnetz: 04471 15-553
E-Mail: schulamt@lkclp.de
Frau Krenke
Telefon Festnetz: 04471 15-154
E-Mail: c.krenke@lkclp.de
Frau Ratermann
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben