Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
KVHS Aurich (EB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 17:00 Uhr Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
KVHS Aurich
Empfänger: KVHS Aurich
IBAN: DE19 2835 0000 0000 0166 00
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stichwörter
kreisvolkshochschule, volkshochschule
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben