Kolleg Aufnahme

    Schule des Zweiten Bildungsweges

    Beschreibung

    Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

    Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

    Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KVHS Aurich (EB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oldersumer Straße 65-73

    26605 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 17:00 Uhr Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04941 9580-95

    Telefon Festnetz: 04941 9580-0

    E-Mail: info@kvhs-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    KVHS Aurich

    Empfänger: KVHS Aurich

    IBAN: DE19 2835 0000 0000 0166 00

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Stichwörter

    kreisvolkshochschule, volkshochschule

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English