Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Schul- und Kulturamt
Beschreibung
Die Aufgabenpalette des Schul- und Kulturamtes umfasst unter anderem die komplette Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die Betreuung des Kreiselternrates. Im Kreismedienzentrum, das wie das Kreisarchiv zum Schul- und Kulturamt gehört, wird ein breites Medienangebot für alle Schulen im Kreisgebiet vorgehalten. Neben der Schülerbeförderung ist das Amt auch für den ÖPNV-Bereich (Öffentlicher Personennahverkehr) zuständig. Auch die Sportförderung und die Förderung kultureller Einrichtungen ist im Schul- und Kulturamt angesiedelt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Bildungsbüro
- Ausstattung der kreiseigenen Schulen
- Kreismedienzentrum
- Kreisarchiv
- Schülerbeförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Sportförderung
- Förderung kultureller Einrichtungen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-3099
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Stichwörter
Antrag auf Erstattung, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen