Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Hinweise für Region Hannover: Schule des Zweiten Bildungsweges
Abendgymnasium Hannover
Thurnithistr. 6, 30519 Hannover, Tel. (0511) 168-43387, www.abendgymnasium-hannover.de
Abendgymnasium Hannover
Thurnithistr. 6, 30519 Hannover, Tel. (0511) 168-43387, www.abendgymnasium-hannover.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
40.01 - Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten
Adresse
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Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622265
E-Mail: fachbereich40@region-hannover.de
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen