Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Im Landkreis Helmstedt kann der Haupt- und Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Abgangszeugnis und letztes Zeugnis der Berufsschule, falls diese besucht wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I) vom 11. Februar 2016.
Kosten
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses: 300,- € (10-monatige Ausbildung)
Für den Erwerb des Realschulabschlusses: 1.100,- € (22-monatige Ausbildung)
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben