Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger

    Schornsteinfeger

    Beschreibung

    Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung  der im konkreten Einzelfall  erforderlichen  Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Verden: Schornsteinfeger

    Allgemeine Informationen

    Bestand in früheren Zeiten die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers darin, die Schornsteine der Häuser und Wohnungen seines Bezirkes zu kehren, müssen heute von dem Inhaber eines Kehrbezirkes, dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger, immer unterschiedlichere Aufgaben und immer kompliziertere Überprüfungstätigkeiten wahrgenommen werden.

    • Durch die Emissionsmessungen an Feststoff-, Öl- und Gasfeuerstätten wirkt er in erheblichem Maße im Umweltschutz mit.
    • Durch eine individuelle Beratung hilft er effizienter und sparsamer mit Energie umzugehen, trägt so zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt bei und spart der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer Geld.
    • Durch die Kehrung der Schornsteine sowie die Überprüfung der gesamten Feuerungs-, Schornstein- und Lüftungsanlagen praktiziert er aktiven Brandschutz.
    • Des weiteren zählt die Abnahme von neu errichteten oder umfangreich erneuerten Feuerungsanlagen zu seinen Aufgaben.

    Welcher bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zuständig ist, erfahren Sie aus der nachstehenden Übersicht der Kehrbezirke oder direkt beim Landkreis.



    Allgemeine Informationen

    Bestand in früheren Zeiten die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers darin, die Schornsteine der Häuser und Wohnungen seines Bezirkes zu kehren, müssen heute von dem Inhaber eines Kehrbezirkes, dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger, immer unterschiedlichere Aufgaben und immer kompliziertere Überprüfungstätigkeiten wahrgenommen werden.

    • Durch die Emissionsmessungen an Feststoff-, Öl- und Gasfeuerstätten wirkt er in erheblichem Maße im Umweltschutz mit.
    • Durch eine individuelle Beratung hilft er effizienter und sparsamer mit Energie umzugehen, trägt so zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt bei und spart der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer Geld.
    • Durch die Kehrung der Schornsteine sowie die Überprüfung der gesamten Feuerungs-, Schornstein- und Lüftungsanlagen praktiziert er aktiven Brandschutz.
    • Des weiteren zählt die Abnahme von neu errichteten oder umfangreich erneuerten Feuerungsanlagen zu seinen Aufgaben.

    Welcher bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zuständig ist, erfahren Sie aus der nachstehenden Übersicht der Kehrbezirke oder direkt beim Landkreis.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.

    Diese kommunalen Behörden führen auch die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

    Ansprechpartner

    Landkreis Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Öffnungszeiten

    Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15

    Fax: 04231 15-603

    E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: Landkreis Verden Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haus- und Wohnungseigentümer können ab 2013 wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten  beauftragen. Das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Schornsteinfegerregister ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Feststellung, welcher Schornsteinfegerbetrieb berechtigt ist, staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bezirksschornsteinfeger, Kehrbezirke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)