Schornsteinfeger
Beschreibung
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Hinweise für Verden: Schornsteinfeger
Bestand in früheren Zeiten die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers darin, die Schornsteine der Häuser und Wohnungen seines Bezirkes zu kehren, müssen heute von dem Inhaber eines Kehrbezirkes, dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger, immer unterschiedlichere Aufgaben und immer kompliziertere Überprüfungstätigkeiten wahrgenommen werden.
- Durch die Emissionsmessungen an Feststoff-, Öl- und Gasfeuerstätten wirkt er in erheblichem Maße im Umweltschutz mit.
- Durch eine individuelle Beratung hilft er effizienter und sparsamer mit Energie umzugehen, trägt so zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt bei und spart der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer Geld.
- Durch die Kehrung der Schornsteine sowie die Überprüfung der gesamten Feuerungs-, Schornstein- und Lüftungsanlagen praktiziert er aktiven Brandschutz.
- Des weiteren zählt die Abnahme von neu errichteten oder umfangreich erneuerten Feuerungsanlagen zu seinen Aufgaben.
Welcher bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zuständig ist, erfahren Sie aus der nachstehenden Übersicht der Kehrbezirke oder direkt beim Landkreis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.
Diese kommunalen Behörden führen auch die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Ansprechpartner
Landkreis Verden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Haus- und Wohnungseigentümer können ab 2013 wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten beauftragen. Das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Schornsteinfegerregister ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Feststellung, welcher Schornsteinfegerbetrieb berechtigt ist, staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden: Schornsteinfeger
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.02.2013
Stichwörter
Kehrbezirke, Bezirksschornsteinfeger