Schornsteinfeger
Beschreibung
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.
Diese kommunalen Behörden führen auch die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Hinweise für Sehnde: Schornsteinfeger
Ihren zuständigen Schornsteinfeger entnehmen Sie dem unten aufgeführten Link.
Ihren zuständigen Schornsteinfeger entnehmen Sie dem unten aufgeführten Link.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Recht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Montag und Dienstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-15.00 Uhr Mittwoch: 7.30-12.30 Uhr Donnerstag: 7.30-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Freitag: 7.30-12.30 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05138 707-0
Kontaktperson
Frau Viola Triebskorn
36.23 - Team Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Haus- und Wohnungseigentümer können ab 2013 wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten beauftragen. Das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Schornsteinfegerregister ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Feststellung, welcher Schornsteinfegerbetrieb berechtigt ist, staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.02.2013
Stichwörter
Bezirksschornsteinfeger, Kehrbezirke