Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die nur zu bestimmten Zeiten im Jahr genutzt werden, z. B. Motorräder, Cabrios, Wohnmobile, etc. Damit ersparen Sie sich das häufige An- und Abmelden.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Zeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November gefahren werden).
Sie legen bei Zulassung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug nutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Verfahrensablauf
Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Seit 01.07.2008 dürfen Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden, wenn für den Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände bestehen.
Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.
Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden
Diese Leistung in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, sowie im Dienstleistungsbüro in Soltau angeboten. Daneben besteht das Angebot in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Schneverdingen und Munster.
Diese Leistung in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, sowie im Dienstleistungsbüro in Soltau angeboten. Daneben besteht das Angebot in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Schneverdingen und Munster.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de
Formulare
SEPA Lastschriftmandat für Kfz-Steuer Hauptzollamt Lüneburg
Vollmacht für Anmeldung Fahrzeuge
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Internet
Formulare
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Saisonkennzeichen
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate alt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis. Ausnahme: Sind Sie bereits Halter des Fahrzeuges, haben schon die neuen europäischen Fahrzeugpapiere und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der finanzierenden Bank verwahrt, dann reicht eine Bestätigung der Bank aus, dass wir Ihnen ein Saisonkennzeichen zuteilen dürfen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht zu uns geschickt werden
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war). Sollten Sie keinen aktuellen TÜV-Bericht besitzen und die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt ist, übernehmen wir dieses Datum
- ggf. TÜV-Bericht, wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der persönlichen Daten, der IBAN und Unterschriften des Fahrzeughalters und des Steuerzahlers
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertreter, für Firmen, Vereine, etc.:
- durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal- ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten
- für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht
Besonderheiten:
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen bzw. deren Vollmacht und ggf. die Gewerbeanmeldung
Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Saisonkennzeichen
Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Seit 01.07.2008 dürfen Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden, wenn für den Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände bestehen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Saisonkennzeichen
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Cabrio, Wohnmobil, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Motorradsaisonkennzeichen, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen, Auto
Metainformation
- Ursprungsportal: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis