Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzhornstr. 4

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    . Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 976-3333

    Fax: 05441 976-1786

    E-Mail: buergerservice-dh@diepholz.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz - Behindertengerechter Eingang - Aufzug bis 2. OG vorhanden - Behindertentoilette im EG

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Galtener Straße 12

    27232 Sulingen

    Öffnungszeiten

    Mo,Di, Mi + Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice: zusätzlich Di 14.00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04271 88-120

    Fax: 04271 88-36

    E-Mail: kfz-stelle@sulingen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 14

    27239 Twistringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04243 413-170

    Fax: 04243 413-179

    E-Mail: buergerservice@twistringen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

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    KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Öffnungszeiten

    Rathaus: Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Zimmer 118, 120 im EG Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

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    KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 11

    27305 Flecken Bruchhausen-Vilsen

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

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    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

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    Bürgerservice Syke

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshof 3

    28857 Syke

    Öffnungszeiten

    . Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04242 976-1111

    Fax: 04242 976-4934

    E-Mail: buergerservice-sy@diepholz.de

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    KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 880

    Fax: 04273 8877

    E-Mail: info@kirchdorf.de

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    KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    49406 Barnstorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05442 8090

    Fax: 05442 80932

    E-Mail: rathaus@barnstorf.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
    • bisherige Kennzeichen
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    Formulare

    Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.

    Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Saisonkennzeichen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)