Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerservice Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di, Mi + Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice: zusätzlich Di 14.00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus: Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Zimmer 118, 120 im EG Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Fax: 0421 5695-550
E-Mail: KFZ-Zulassung@Stuhr.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 04252 391-200
E-Mail: info@bruchhausen-vilsen.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Bürgerservice Syke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen