Krankentransport Durchführung
Beschreibung
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
-
beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).
Ansprechpartner
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Hinweis: Das Ordnungsamt (inkl. Jagd- und Waffenbehörde) ist in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer ansässig. Das Straßenverkehrsamt hat seinen Sitz in der Ringstraße 26 in 26789 Leer.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 926-1640(Ausländerbehörde)
Fax: 0491 926-1602(direkt)
Telefon Festnetz: 0491 926-1423(Ordnungsamt (allgemein))
E-Mail: abh@lkleer.de
E-Mail: ordnungsamt@lkleer.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
110, Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, 112, Notarzt, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung