Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Krankentransport Durchführung

    Beschreibung

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Rettungsdienst

    Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören an erster Stelle die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen (Notfallrettung) sowie die Beförderung sonstiger Kranker, Verletzter oder Hilfebedürftiger nach ärztlicher Versorgung (qualifizierter Krankentransport).

    Im Landkreis Harburg sind die Organisationen: Deutsches Rotes Kreuz, die Johanniter Unfall Hilfe e.V. und die Rettungsdienstgesellschaft des Landkreis Harburg tätig. Sie wurden mit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes im Kreisgebiet beauftragt. Der Einsatz der erforderlichen Kranken- und Rettungswagen sowie des Notarztes wird rund um die Uhr durch die Einsatzleitzentrale des Landkreises Harburg koordiniert.

    Einsatzleitzentrale (ELZ)

    Unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 erreichen Sie die Einsatzleitzentrale des Landkreises Harburg Tag und Nacht um Rettungsdienstliche und / oder Feuerwehrtechnische Hilfe zu bekommen.

    Notruf 112 Feuerwehr und Rettungsdienst

    04171 - 19222 Krankentransporte

    Die Einsatzleitzentrale koordiniert ebenfalls die notwendigen Hilfeleistungen der Feuerwehr.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
    • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

    Ansprechpartner

    Für Handeloh wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    110, Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, 112, Notarzt, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English