Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Krankentransport Durchführung

    Beschreibung

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.

    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Gerade beim Krankentransport geht es um die Versorgung und Transport von meist älteren Menschen. Viele Patienten haben chronische Erkrankungen, teilweise mit starken Schmerzen. Hier kommt es dann vor allem auf einen schonenden Transport und eine medizinisch wie menschlich anspruchsvolle Betreuung an.



    Allgemeine Informationen

    Rettungsdienst

    Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören an erster Stelle die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen (Notfallrettung) sowie die Beförderung sonstiger Kranker, Verletzter oder Hilfebedürftiger nach ärztlicher Versorgung (qualifizierter Krankentransport).

    Im Landkreis Harburg sind die Organisationen: Deutsches Rotes Kreuz, die Johanniter Unfall Hilfe e.V. und die Rettungsdienstgesellschaft des Landkreis Harburg tätig. Sie wurden mit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes im Kreisgebiet beauftragt. Der Einsatz der erforderlichen Kranken- und Rettungswagen sowie des Notarztes wird rund um die Uhr durch die Einsatzleitzentrale des Landkreises Harburg koordiniert.

    Einsatzleitzentrale (ELZ)

    Unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 erreichen Sie die Einsatzleitzentrale des Landkreises Harburg Tag und Nacht um Rettungsdienstliche und / oder Feuerwehrtechnische Hilfe zu bekommen.

    Notruf 112 Feuerwehr und Rettungsdienst

    04171 - 19222 Krankentransporte

    Die Einsatzleitzentrale koordiniert ebenfalls die notwendigen Hilfeleistungen der Feuerwehr.



    zuständige Stelle

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Landkreis Harburg

    Rettungs- und Feuerwehrleitstelle 

    Kreisverwaltung Gebäude A

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Tel: 04171 - 19222

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
    • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Krankentransporte werden ausschließlich bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Landkreis Harburg unter der Rufnummer 04171 - 19222 angefordert.

    In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die Notrufnummer 112.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Hanstedt (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie eine sogenannte ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung und ggf. eine Einweisung ins Krankenhaus. Diese muss bei Transportbeginn vorliegen und dem Transportunternehmen übergeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    • Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)
    • Sozial Gesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Ein Krankentransport muss ein Arzt verordnen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die Fahrt wird in der Regel direkt von der Praxis oder der Pflegeeinrichtung organisiert.

    Die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle nimmt täglich mehrere Hilfeersuchen der Ärzte und Einrichtungen entgegen und diese werden von kompetenten Disponenten entsprechend disponiert.

    Im Vorwege wird der Bedarf an Rettungsmitteln und Personal ermittelt und in einem sog. Bedarfsplan festgehalten. Rettungsmittel sind Notarzteinsatzfahrzeug, Notfallkrankentransportwagen, Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen, mit denen die vom Landkreis Harburg beauftragten Organisationen die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen.

    Grundsätzlich sind die Versicherten Antragsteller und müssen sich vor der Durchführung der Beförderung an die Krankenkasse wenden und unter Vorlage der Krankentransportverordnung eine Genehmigung einholen. Erfolgt dies nicht, besteht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse kein Vergütungsanspruch.

    Krankentransporte, die im Zusammenhang mit vor- oder nachstationärer Behandlung und ambulanten Operationen stehen, durch die eine an sich gebotene stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird, unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt nicht.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Krankentransporte werden täglich im Hinblick auf Termine und Dringlichkeit organisiert, daher sollte eine Fahrt so früh wie möglich angemeldet werden.

    Kosten

    Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Krankentransport Durchführung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung, Notarzt, Notfallnummer, 110, 112, Notruf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024