Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Krankentransport Durchführung

    Beschreibung

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Krankentransport Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Der Rettungsdienst ist ein komplexes Aufgabengebiet und einem ständigen Wandel unterworfen, sei es die notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen oder die Finanzierung des Rettungsdienstes zu sichern.

    Hier wird der Bedarf an Rettungsmitteln und Personal ermittelt und in einem sog. Bedarfsplan festgehalten. Rettungsmittel sind Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungstransportwagen und Krankentansportwagen, mit denen die vom Landkreis Nienburg/Weser beauftragten Organisationen - das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Nienburg/Weser e. V. und der Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Nienburg - die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen.

    Die Kosten des Rettungsdienstes werden im Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst gemäß gesetzlicher Kostenrichtlinien ermittelt und in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dargestellt. Aus diesem BAB errechnen sich auch die Entgelte, die dem Leistungsnehmer des Rettungsdienstes zu berechnen sind. Die Entgelte sind mit den gesetzlichen Kostenträgern, die den Großteil der Kosten tragen, abzustimmen.

    Zum Rettungsdienst gehört auch die Integrierte Regionalleitstelle, die gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg betrieben wird. Hier werden die Hilfeersuchen der Bevölkerung täglich und rund um die Uhr von kompetenten Disponenten entgegen genommen und disponiert. Die Rettungsleitstelle (IRLS) in Stadthagen ist hinsichtlich der Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung mit modernster Technik ausgestattet.



    Allgemeine Informationen

    Der Rettungsdienst ist ein komplexes Aufgabengebiet und einem ständigen Wandel unterworfen, sei es die notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen oder die Finanzierung des Rettungsdienstes zu sichern.

    Hier wird der Bedarf an Rettungsmitteln und Personal ermittelt und in einem sog. Bedarfsplan festgehalten. Rettungsmittel sind Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungstransportwagen und Krankentansportwagen, mit denen die vom Landkreis Nienburg/Weser beauftragten Organisationen - das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Nienburg/Weser e. V. und der Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Nienburg - die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen.

    Die Kosten des Rettungsdienstes werden im Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst gemäß gesetzlicher Kostenrichtlinien ermittelt und in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dargestellt. Aus diesem BAB errechnen sich auch die Entgelte, die dem Leistungsnehmer des Rettungsdienstes zu berechnen sind. Die Entgelte sind mit den gesetzlichen Kostenträgern, die den Großteil der Kosten tragen, abzustimmen.

    Zum Rettungsdienst gehört auch die Integrierte Regionalleitstelle, die gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg betrieben wird. Hier werden die Hilfeersuchen der Bevölkerung täglich und rund um die Uhr von kompetenten Disponenten entgegen genommen und disponiert. Die Rettungsleitstelle (IRLS) in Stadthagen ist hinsichtlich der Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung mit modernster Technik ausgestattet.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
    • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

    Ansprechpartner

    175 FD Brandschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Verdener Landstraße 107

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 60459-60

    Fax: 05021 60459-77

    E-Mail: kats@kreis-ni.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Krankentransport Durchführung

    Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Entgelte entsprechend der gültigen Entgeltvereinbarung berechnet. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Leistungsnehmer erhalten von ihrer privaten Krankenversicherung entsprechend ihrer Verträge eine Kostenerstattung.

    Die jeweils gültige Entgeltvereinbarung ist auf der Internet-Seite des Landkreises veröffentlicht.

    Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Entgelte entsprechend der gültigen Entgeltvereinbarung berechnet. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Leistungsnehmer erhalten von ihrer privaten Krankenversicherung entsprechend ihrer Verträge eine Kostenerstattung.

    Die jeweils gültige Entgeltvereinbarung ist auf der Internet-Seite des Landkreises veröffentlicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Rettungsdienst, Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, Notarzt, 112, Krankentransport Durchführung, 110

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)