Krankentransport Durchführung
Beschreibung
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Hinweise für Nienburg (Weser): Krankentransport Durchführung
Der Rettungsdienst ist ein komplexes Aufgabengebiet und einem ständigen Wandel unterworfen, sei es die notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen oder die Finanzierung des Rettungsdienstes zu sichern.
Hier wird der Bedarf an Rettungsmitteln und Personal ermittelt und in einem sog. Bedarfsplan festgehalten. Rettungsmittel sind Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungstransportwagen und Krankentansportwagen, mit denen die vom Landkreis Nienburg/Weser beauftragten Organisationen - das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Nienburg/Weser e. V. und der Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Nienburg - die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden im Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst gemäß gesetzlicher Kostenrichtlinien ermittelt und in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dargestellt. Aus diesem BAB errechnen sich auch die Entgelte, die dem Leistungsnehmer des Rettungsdienstes zu berechnen sind. Die Entgelte sind mit den gesetzlichen Kostenträgern, die den Großteil der Kosten tragen, abzustimmen.
Zum Rettungsdienst gehört auch die Integrierte Regionalleitstelle, die gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg betrieben wird. Hier werden die Hilfeersuchen der Bevölkerung täglich und rund um die Uhr von kompetenten Disponenten entgegen genommen und disponiert. Die Rettungsleitstelle (IRLS) in Stadthagen ist hinsichtlich der Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung mit modernster Technik ausgestattet.
Der Rettungsdienst ist ein komplexes Aufgabengebiet und einem ständigen Wandel unterworfen, sei es die notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen oder die Finanzierung des Rettungsdienstes zu sichern.
Hier wird der Bedarf an Rettungsmitteln und Personal ermittelt und in einem sog. Bedarfsplan festgehalten. Rettungsmittel sind Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungstransportwagen und Krankentansportwagen, mit denen die vom Landkreis Nienburg/Weser beauftragten Organisationen - das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Nienburg/Weser e. V. und der Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Nienburg - die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden im Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst gemäß gesetzlicher Kostenrichtlinien ermittelt und in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dargestellt. Aus diesem BAB errechnen sich auch die Entgelte, die dem Leistungsnehmer des Rettungsdienstes zu berechnen sind. Die Entgelte sind mit den gesetzlichen Kostenträgern, die den Großteil der Kosten tragen, abzustimmen.
Zum Rettungsdienst gehört auch die Integrierte Regionalleitstelle, die gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg betrieben wird. Hier werden die Hilfeersuchen der Bevölkerung täglich und rund um die Uhr von kompetenten Disponenten entgegen genommen und disponiert. Die Rettungsleitstelle (IRLS) in Stadthagen ist hinsichtlich der Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung mit modernster Technik ausgestattet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
-
beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).
Ansprechpartner
175 FD Brandschutz und Rettungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wegener
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.
Hinweise für Nienburg (Weser): Krankentransport Durchführung
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Entgelte entsprechend der gültigen Entgeltvereinbarung berechnet. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Leistungsnehmer erhalten von ihrer privaten Krankenversicherung entsprechend ihrer Verträge eine Kostenerstattung.
Die jeweils gültige Entgeltvereinbarung ist auf der Internet-Seite des Landkreises veröffentlicht.
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Entgelte entsprechend der gültigen Entgeltvereinbarung berechnet. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Leistungsnehmer erhalten von ihrer privaten Krankenversicherung entsprechend ihrer Verträge eine Kostenerstattung.
Die jeweils gültige Entgeltvereinbarung ist auf der Internet-Seite des Landkreises veröffentlicht.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Krankentransport Durchführung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Rettungsdienst, Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, Notarzt, 112, Krankentransport Durchführung, 110