Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Krankentransport Durchführung

    Beschreibung

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
    • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

    Ansprechpartner

    32.12.01 - Team Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 6160

    Fax: 0511 616-22499

    E-Mail: rettungsdienst@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Krankentransport Durchführung

    Spezielle Hinweise

    Die Verordnung ist i.d.R. vor Beginn des Krankentransportes der Besatzung vorzuzeigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ronnenberg: Krankentransport Durchführung

    Spezielle Hinweise

    Verordnung einer Krankenbeförderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

    Hinweise für Ronnenberg: Krankentransport Durchführung

    Spezielle Hinweise

    Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    110, Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, 112, Notarzt, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation