Krankentransport Durchführung
Beschreibung
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
-
beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Brand- und Katastophenschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05361 844-0(Leitstelle)
Fax: 05361 844-4216
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stichwörter
Berufsfeuerwehr, Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, Notarzt, 112, 110, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung