Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Krankentransport Durchführung

    Beschreibung

    Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


    Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
    • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Brand- und Katastophenschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 844-0(Leitstelle)

    Fax: 05361 844-4216

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stichwörter

    Berufsfeuerwehr, Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Notruf, Feuerwehr, Notfallnummer, Notarzt, 112, 110, Rettungsdienst, Krankentransport Durchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English