Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Meldewesen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gremiendienst

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Zweitpass, verreisen, weiterer Reisepass, Ferien, zweiter Reisepass, e-Pass, Reiseausweis, Pass, Ausweis, Zweitreisepass, Identifikation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de