Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Hasbergen: Reisepass

    Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

    Voraussetzungen:
    Der Antragsteller muss Deutscher sein.
    Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

    Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

    In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.

    Gültigkeitsdauer:

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsfristen:

    Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
    In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
    In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.

    Unterlagen

    Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)

    Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

    1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

    Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.

    Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)

    Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

    Voraussetzungen:
    Der Antragsteller muss Deutscher sein.
    Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

    Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

    In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.

    Gültigkeitsdauer:

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsfristen:

    Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
    In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
    In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.

    Unterlagen

    Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)

    Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

    1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

    Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.

    Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Hasbergen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hüggelplatz 1

    49205 Hasbergen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 19:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-hasbergen.de

    Telefon Festnetz: 05405 5020

    Fax: 05405 50266

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2021 (von: Webservice, Gemeinde Hasbergen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hasbergen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Hasbergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 12

    49205 Hasbergen

    Postanschrift

    Postfach 54

    49202 Hasbergen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05405 502-0

    Fax: 05405 502-66

    E-Mail: info@gemeinde-hasbergen.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Hasbergen: Reisepass

    60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
    Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.

    37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

    Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
    48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR

    60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
    Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.

    37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

    Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
    48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)