Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Hasbergen: Reisepass
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.
Unterlagen
Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.
Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.
Unterlagen
Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.
Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Hasbergen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 19:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Hasbergen: Reisepass
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass