Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Antragstellung:
    Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.



    Allgemeine Informationen

    Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Antragstellung:
    Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    27793 Wildeshausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wildeshausen)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wildeshausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung

    Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
    • deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
    • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)

    Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.

    Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
    • deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
    • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)

    Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung

    Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

    Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.

    Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

    Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung

    • Gebühr: 37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
    • Gebühr: 59,50 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
    • Gebühr: 82,00 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
    • Gebühr: 21,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr: 37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
    • Gebühr: 59,50 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
    • Gebühr: 82,00 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
    • Gebühr: 21,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)