Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
27793 Wildeshausen
Kontaktperson
Frau Silvia Kläner
Frau Anja Spalthoff
Frau Petra von Höne
Frau Ulrike Brümmer
Herr Bennit Schröder
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
- deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)
Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.
Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
- deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)
Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.
Formulare
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
- Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren - Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre - Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre - Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren - Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre - Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre - Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Reisepass Ausstellung
- Reisepass Änderung
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung im Ausland
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass: Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass: Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung im Ausland
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Meldung
- Reisepass Änderung
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung Express
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass