Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.

    Die Beantragung eines Reisepasses ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Wichtige Hinweise:

    Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

    Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Eine vor dem 01.11.2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Sofern ein Kind bereits vor dem 01.11.2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des Kindereintrags durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 01.11.2007 erfolgen. Weitere Informationen zu dem Kinderreisepass finden Sie hier:

    Ausstellung Reisepass für Minderjährige:
    Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren sind jedoch keine Fingerabdrücke zu erfassen.

    Bei der Ausstellung an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.

    Für unverheiratete Minderjährige müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam obliegt. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden, wenn ihn der andere Elternteil hierzu schriftlich bevollmächtigt hat. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie im Downloadbereich. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht für das Kind hat, ist dies nachzuweisen. In diesen Fällen kann die Antragsstellung durch diesen einen Elternteil erfolgen.

    Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:
    Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein. Näheres erfahren Sie hier.

    Sonderfälle Reisepass:

    Reisepass für Vielreisende:
    "Vielreisende" können einen Reisepass mit insgesamt 48 Seiten - statt wie üblich mit 32 Seiten - für zusätzliche Visaeinträge beantragen. Es gelten die gleichen Produktinformationen wie beim "Reisepass".

    "Ungünstige" Länderkombinationen:
    Bei der Einreise in verschiedene Länder kann es durch "Länderkombinationen" Probleme geben. Einreisestempel bestimmter Länder im Pass machen die Einreise in bestimmte andere Länder mit diesem Pass unmöglich. Es gibt solche Beispiele in: Israel - Palästina - Saudi-Arabien. Wenn Sie solche "Reisekombinationen" planen, kann ein 2. Reisepass ausgestellt werden. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.

    Reisepass aus beruflichen Gründen:
    Ist die Ausstellung eines 2. Reisepasses aus beruflichen Gründen notwendig (z.B. parallele Visabeantragung), ist für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.

    Die Kosten und das Procedere sind identisch mit dem "Standard"-Reisepass.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    • ggf. den abgelaufenen Reisepass, einen Personalausweis oder Kinderausweis/ Kinderreisepass, ansonsten die Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, Infos hier:
    • Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen

    Formulare

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg vorbei, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

    Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den/die Antragsteller/in - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

    Allgemeine Informationen zu den Passbildern finden Sie hier.

    In Medienberichten wurde von einem Gesetzesentwurf zur Einreichung digitaler Passbilder berichtet. Der Entwurf sieht vor, dass Passbilder nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Bislang ist dies jedoch lediglich ein Entwurf und es gibt noch keine genaueren Informationen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt:

    • bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
    • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
    • 2. Reisepass (siehe Hinweise unter Sonderfälle Reisepass): 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    Bearbeitungszeit: 4- 6 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung

    • 37,50 Euro für Personen bis 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
    • 70,00 Euro für Personen ab 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
    • 32,00 Euro zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren bei Ausstellung eines Expressreisepasses
    • 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass

      Sonderfälle:
    • Reisepass mit 48 statt 32 Seiten (für häufige Auslandsaufenthalte):
      Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
      Für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro

    • Express-Pass (32 Seiten)
      Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
      Für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro

    • Express-Pass (48 Seiten)
      Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 91,50 Euro
      Für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 124,00 Euro


    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

    Zahlungsmöglichkeiten:
    Bar oder mit EC-Karte ("girocard")

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepass, Reisepaß, Zweitreisepass, Urlaub, Ausweis, weiterer Reisepass, Zweitpass, zweiter Reisepass, Pass, Reiseausweis, Identifikation, e-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English