Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bunde - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchring 2

    26831 Bunde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedhofsweg
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirchring
      Linie:
      • Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    26828 Bunde

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04953 809-12

    Telefon Festnetz: 04953 809-0

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-bunde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bunde

    Empfänger: Gemeinde Bunde

    IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepaß, Pass, Reisepass, Ausweis, Ferien, weiterer Reisepass, verreisen, e-Pass, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Zweitpass, Identifikation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de