Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilhelmshaven - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    26382 Wilhelmshaven

    RATRiUM

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 6
      • Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04421 16-1869

    Telefon Festnetz: 04421 16-3232

    E-Mail: buergeramt@wilhelmshaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Wilhelmshaven: Stadt Wilhelmshaven: Reisepass Ausstellung

    Am Infotresen des Bürgeramtes liegen Listen der ortsansässigen Fotografen aus!

    Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke steht aber auch im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.

    Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass die Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Hinweise für Wilhelmshaven: Stadt Wilhelmshaven: Reisepass Ausstellung

    Muss ich den Reisepass selbst abholen?
    Der Reisepass kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Dazu ist es notwendig, eine Vollmacht vorzulegen. Außerdem ist ggf. das alte Ausweisdokument des Antragstellers sowie ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten bei der Abholung vorzulegen.
    Ein Vordruck der Vollmacht wird bei Antragstellung mit dem Informationsblatt an den Antragsteller ausgehändigt.
    Sollte dies nicht geschehen sein oder sollten Sie den Vordruck verloren haben, können Sie ihn hier noch einmal ausdrucken:

    Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann der Reisepass nur an den oder die Sorgeberechtigten oder an eine von dem oder den Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zwecks Identifizierung notwendig.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reisepaß, Zweitreisepass, Identifikation, Reisepass, Zweitpass, Ferien, verreisen, Reiseausweis, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Pass, weiterer Reisepass, zweiter Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English