Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Oyten: Reisepass
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00-17.30 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine gerne telefonisch vereinbart werden
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice (Einwohnermeldeamt)
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Oyten: Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Hinweise für Oyten: Reisepass
Die/der Antragsteller*in muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit der/dem Bearbeiter*in ausgefüllt. Die/der Antragsteller*in muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Die/der Antragsteller*in muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit der/dem Bearbeiter*in ausgefüllt. Die/der Antragsteller*in muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Oyten: Reisepass
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Oyten: Reisepass
- Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Oyten: Reisepass
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Zurzeit können Sie den Reisepass nach 6-8 Wochen in der Dienststelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Die/der Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen.
Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass ist lt. Bundesdruckerei aktuell ebenfalls auf unbestimmte Zeit länger. Gehen Sie bitte mindestens von 5-7 Werktagen aus, erfragen möglicherweise aktuellere Informationen in unserem Bürgerservice.
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Zurzeit können Sie den Reisepass nach 6-8 Wochen in der Dienststelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Die/der Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen.
Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass ist lt. Bundesdruckerei aktuell ebenfalls auf unbestimmte Zeit länger. Gehen Sie bitte mindestens von 5-7 Werktagen aus, erfragen möglicherweise aktuellere Informationen in unserem Bürgerservice.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass