Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Hinweise für Achim: Reisepass
Bitte vereinbaren Sie in Passangelegenheiten unbedingt vorher einen Termin mit dem Bürgerbüro unter Telefon 04202/9529-107, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Achim befindet.
Wichtig: Bei Beantragung aller Ausweisdokumente für Kinder ist die Anwesenheit Ihres Kindes erforderlich. Ebenso muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes vorgelegt werden.
Bitte vereinbaren Sie in Passangelegenheiten unbedingt vorher einen Termin mit dem Bürgerbüro unter Telefon 04202/9529-107, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Achim befindet.
Wichtig: Bei Beantragung aller Ausweisdokumente für Kinder ist die Anwesenheit Ihres Kindes erforderlich. Ebenso muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-567
E-Mail: buergerbuero@stadt.achim.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Achim: Reisepass
Die entsprechenden Urkunden ( Heirats-bzw. Geburtsurkunde) sind lediglich bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorzulegen.
Die entsprechenden Urkunden ( Heirats-bzw. Geburtsurkunde) sind lediglich bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorzulegen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Achim: Reisepass
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Zurzeit können Sie den Reisepass nach ca. 8 Wochen in der Dienststelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben.
Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist im Normalfall (bei einer Bestellung bis 10.00 Uhr, außer samstags) nach 72 Stunden verfügbar.
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Zurzeit können Sie den Reisepass nach ca. 8 Wochen in der Dienststelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben.
Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist im Normalfall (bei einer Bestellung bis 10.00 Uhr, außer samstags) nach 72 Stunden verfügbar.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Achim: Reisepass
- Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 EUR ab 01.01.2024 - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:82,00 EUR - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:37,50 EUR - Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:21,00 EUR - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:59,50 EUR
Vorkasse notwendig
- Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 EUR ab 01.01.2024 - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:82,00 EUR - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:37,50 EUR - Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:21,00 EUR - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:59,50 EUR
Vorkasse notwendig
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Achim: Reisepass
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26.06.2011 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneinschränkt gültig.
Bitte vereinbaren Sie in Passangelegenheiten unbedingt vorher einen Termin mit dem Bürgerbüro unter Telefon 04202/9529-107.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26.06.2011 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneinschränkt gültig.
Bitte vereinbaren Sie in Passangelegenheiten unbedingt vorher einen Termin mit dem Bürgerbüro unter Telefon 04202/9529-107.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass