Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.



    Allgemeine Informationen

    Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagedorn 6

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 401-444

    Fax: 04141 401-192

    E-Mail: meldeamt@stadt-stade.de

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten Mo 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Di 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 08:30 Uhr – 18.00 Uhr Fr 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)

    Formulare

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.

    Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.

    • Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.

    • Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    10 Wochen

    10 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    • Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre 
    • Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden.  Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.

    In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.

    In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)