Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)
Formulare
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.
Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.
- Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
- Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.
- Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
- Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
10 Wochen
10 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
- Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
- Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.
In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.
In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Reisepass Ausstellung
- Vollmacht Abholung Reisepass
- Antrag auf Ausstellung Personaldokumente Stand 2024
- Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten Stand 2024
- Auswärtiges AmtZur Prüfung der Einreisebestimmungen kann dieser Link genutzt werden
- Antrag auf Ausstellung Personaldokumente Stand 2024
- Vollmacht Abholung Reisepass
- Auswärtiges AmtZur Prüfung der Einreisebestimmungen kann dieser Link genutzt werden
- Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten Stand 2024
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass