Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
29614 Soltau
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Kontakt
Kontaktperson
Frau Greta Narjes (Bürgerbüro)
Frau Denise Janisch (Bürgerbüro)
Frau Meike Brüsehaver (Bürgerbüro)
Frau Sandra Hestermann (Bürgerbüro, Veranstaltungen)
Frau Sabrina Krenz (Bürgerbüro)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Soltau: Reisepass
0 Tage (Sofortige Ausstellung des vorläufigen Reisepasses bzw. Weiterleitung des Reisepassantrages an die Bundesdruckerei.)
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Soltau: Reisepass
Reisepassänderung
Reisepassänderungen können anfallen anlässlich:
Wohnortänderungen
Voraussetzungen
- Der zu ändernde Reisepass muss gültig sein
Bemerkungen
Hinweise für Soltau: Reisepass
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Ihrer Stadt gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über Sorgerecht). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
Ein Reisepass kann in Ausnahmefällen ohne Unterschrift gültig sein.Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck, Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerbüro aufzunehmen.
Der Expresspass kann bei hoher Dringlichkeit beantragt werden und ist innerhalb von 3 Werktagen fertig.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur zulässig, wenn es nicht mehr möglich ist einen Expresspass zu beantragen. Ein entsprechender Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugticket) ist vorzulegen.
Ordnungswidrig handelt z. B., wer:
- vorsätzlich oder fahrlässig keinen für den Grenzübertritt gültigen Pass oder Personalausweis mitführt.
- durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren Passes bewirkt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
anderer Pass, Reiseausweis, e-Pass, weiterer Reisepass, Reisepaß, Ferien, zweiter Reisepass, Zweitpass, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Zweitreisepass, Identifikation, Pass, verreisen