Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Schneverdingen: Reisepass: Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Reisepass unterschreiben.
Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss bei Beantragung des Reisepasses seine Fingerabdrücke abgeben und unterschreiben.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Mareike Niebuhr
Frau Carmen Groenig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-333
Fax: 05193 93-390
E-Mail: carmen.groenig@schneverdingen.de
Frau Ann-Sophie Knauf
Frau Annabell Allermann
Frau Svenja Allermann
Herr Lennard Ditsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-333
Fax: 05193 93-390
E-Mail: lennard.ditsch@schneverdingen.de
Frau Nadja Jangirow
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: nadja.jangirow@schneverdingen.de
Formulare
Zustimmungserklärung zum Reisepassantrag
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Reisepasses
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Reisepasses
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Schneverdingen: Reisepass: Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Reisepass oder
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir
- Ihre Geburtsurkunde oder
- Ihr Familienbuch oder
- Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- unterschriebene Einverständniserklärung bei der Sorgeberechtigten oder
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Besonderheiten:
- Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschenStaatsangehörigkeit
Ab 12.01.2009 ist für die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Schneverdingen: Reisepass: Ausstellung
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Ein weiterer Reisepass ist nur 6 Jahre gültig (altersunabhängig).
Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise für Schneverdingen: Reisepass: Ausstellung
Reisepass für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Antragsteller(innen) über 24 Jahren
Gebühr: 59,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
Gebühr: 81,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Schneverdingen: Reisepass: Ausstellung
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung o
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepass, Reisepaß, Zweitreisepass, Urlaub, Ausweis, weiterer Reisepass, Zweitpass, zweiter Reisepass, Pass, Reiseausweis, Identifikation, e-Pass