Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
Sie benötigen einen Reisepass?
Bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist somit vor Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsdatums ungültig.
Ein Personaldokument dient grundsätzlich der Identifizierung des Dokumenteninhabers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwanewede - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass zur Identifizierung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm ohne Rand) mit neutralem Hintergrund. Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- die letzte Personenstandsurkunde, wenn der bisherige Personalausweis nicht in Schwanewede ausgestellt wurde:
-
- bei Ledigen die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Namensänderungen die Personenstandsurkunde und die Namensänderungsurkunde
- Wenn der Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden soll, sind die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe Formulare) sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.
Formulare
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich erscheinen. Das Ausfüllen eines Antrages ist nicht nötig. Die Daten werden von uns erfasst. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke abgeben.
Die Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
Gebühr: 70,00 € - für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
Gebühr: 92,00 € - für Personen ab 24 Jahren (mit 48 Seiten für Vielreisende)
Gebühr: 37,50 € - für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
Gebühr: 59,50 € - für Personen unter 24 Jahren (mit 48 Seiten für Vielreisende)
Gebühr: 32,00 € - Zuschlag bei Beantragung eines Express-Reisepasses
Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per girocard (EC-Karte) -keine Debitkarte- zu zahlen.
Benötigen Sie Ihren Reisepass schneller, können Sie einen Express-Reisepass mit verkürzter Herstellungsdauer (max. 1 Woche) beantragen. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
Reisen Sie viel und reichen die Seiten Ihres Reisepasses nicht aus? Für zusätzlich 22,00 € erhalten Sie einen Reisepass mit 48 statt mit 32 Seiten.
Sollte ein Express-Reisepass nicht rechtzeitig fertig werden, besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr). Die Gebühr hierfür beträgt 26,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Schwanewede: Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden
- Seit 2007 werden bei Beantragung zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufgenommen und als zusätzliches Sicherheitsmerkmal im Chip des Passes gespeichert
- Da sich an den Reisebestimmungen des Öfteren Änderungen ergeben, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Unverbindliche Beratung erhalten Sie im Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben
- Ändert sich der Name mit Heirat kann ein neues Dokument frühestens acht Wochen vor dem Termin beantragt werden. Die Bestätigung des Standesamtes ist vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
e-Pass, Reiseausweis, Urlaub, Zweitpass, Ferien, verreisen, Identifikation, Ausweis, Reisepass, anderer Pass, zweiter Reisepass, Reisepaß, Pass, weiterer Reisepass, Zweitreisepass