Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

    Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Reisepass unterschreiben.

    Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:

    • Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
    • Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04131 1201-800

    Telefon Festnetz: 04131 1201

    E-Mail: info@bardowick.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    • aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Reisepass oder
    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Kinderreisepass bzw. -ausweis

    Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir

    • Ihre Geburtsurkunde oder
    • Ihr Familienbuch oder
    • Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde

    Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • unterschriebene Einverständniserklärung bei der Sorgeberechtigten oder
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Besonderheiten:

    • Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
    • Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit


    Ab 12.01.2009 ist für die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Der Antragsteller muss bei Beantragung des Reisepasses seine Fingerabdrücke abgeben und unterschreiben.

    Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Ein weiterer Reisepass ist nur 6 Jahre gültig (altersunabhängig).

    Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Reisepass für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
    Gebühr: 37,50 Euro

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
    Gebühr: 59,50 Euro

    Reisepass für Antragsteller(innen) über 24 Jahren
    Gebühr: 59,00 Euro

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
    Gebühr: 81,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Bardowick: Reisepass Ausstellung

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 Wochen. Benötigen Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reisepaß, Zweitreisepass, Identifikation, Reisepass, Zweitpass, Ferien, verreisen, Reiseausweis, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Pass, weiterer Reisepass, zweiter Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English