Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Tostedt: Reisepass Ausstellung
Reisepässe werden in Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Rahmen
Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre ausgestellt und danach für 10 Jahre. Für Minderjährige wird ein Reisepass nur ausgestellt, wenn beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
Rechtliche Grundlage
Passgesetz
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag (persönliches erscheinen unbedingt notwendig), wir schicken ihn zur Bundesdruckerei nach Berlin. Nach ca. 3-4 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit.
Mitzubringen
Geburtsurkunde bze. Eheurkunde/Auszug aus dem Familienbuch sowie ggf. Namenserklärungen im Original, Kinderausweis/reisepass, Personalausweis oder -alten- Reisepass, biometrisches Lichtbild
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR, ab dem 24. Lebensjahr = 59,00 EUR
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Tostedt: Reisepass Ausstellung
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren - Bearbeitungsdauer: ca. 3-4 Wochen
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Tostedt: Reisepass Ausstellung
Für detaillierte Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte den folgenden Link: Reisepass
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepass, Reisepaß, Zweitreisepass, Urlaub, Ausweis, weiterer Reisepass, Zweitpass, zweiter Reisepass, Pass, Reiseausweis, Identifikation, e-Pass