Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Winsen (Luhe): Reisepass Ausstellung
Reisepässe werden in Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Rahmen
Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre ausgestellt und danach für 10 Jahre. Für Minderjährige wird ein Reisepass nur ausgestellt, wenn beide Elternteile oder das Elternteil mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht den Antrag unterschreiben.
Rechtliche Grundlage
Passgesetz
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag (persönliches erscheinen unbedingt notwendig), wir schicken ihn zur Bundesdruckerei nach Berlin. Nach ca. 6-8 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Diese Zeitangabe ist unverbindlich, da die Dauer vom Arbeitsvolumen der Bundesdruckerei abhängig ist.
Falls ein Reisepass schneller benötigt wird, kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Dies ist jedoch bereits bei Antragstellung zu erklären. Der Reisepass liegt dann bereits nach 3 Tagen zur Abholung bereit. Der Aufpreis hierfür beträgt 32 EUR (zusätzlich zur Passgebühr).
Mitzubringen
Kinderausweis, Personalausweis oder alten Reisepass, biometrisches Lichtbild
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR, ab dem 24. Lebensjahr = 70,00 EUR
Weitere Gebühren ggf. im Einwohnermeldeamt erfragen.
Reisepässe werden in Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Rahmen
Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre ausgestellt und danach für 10 Jahre. Für Minderjährige wird ein Reisepass nur ausgestellt, wenn beide Elternteile oder das Elternteil mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht den Antrag unterschreiben.
Rechtliche Grundlage
Passgesetz
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag (persönliches erscheinen unbedingt notwendig), wir schicken ihn zur Bundesdruckerei nach Berlin. Nach ca. 6-8 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Diese Zeitangabe ist unverbindlich, da die Dauer vom Arbeitsvolumen der Bundesdruckerei abhängig ist.
Falls ein Reisepass schneller benötigt wird, kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Dies ist jedoch bereits bei Antragstellung zu erklären. Der Reisepass liegt dann bereits nach 3 Tagen zur Abholung bereit. Der Aufpreis hierfür beträgt 32 EUR (zusätzlich zur Passgebühr).
Mitzubringen
Kinderausweis, Personalausweis oder alten Reisepass, biometrisches Lichtbild
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR, ab dem 24. Lebensjahr = 70,00 EUR
Weitere Gebühren ggf. im Einwohnermeldeamt erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
GB II Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 657-0
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Winsen (Luhe): Reisepass Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass