Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
Wer in ein Land, welches nicht zum Europäischen Schengenraum zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass. Die Einreisebestimmungen für Ihr jeweiliges Reiselang können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes einsehen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der Hauptwohnsitzbehörde beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten. Siehe hier Information Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und die Aufnahme der Fingerabdrücke für den Reisepass, sowie der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die unten genannten Kontaktdaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Rosengarten - Bürgerbüro
Kontaktperson
Frau B. Erhorn
Frau A. Thiel
Frau A. Rudic
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde), wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde.
Achtung: Das persönliche Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
ca. 4 Wochen
Expressreisepass Bearbeitungsdauer: 3 -4 Werktage
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
- Antragsteller ab dem vollendeten 24 Lebensjahr
70,00 EUR (32 Seiten) - Antragsteller bis zum vollendeten 24 Lebensjahr
37,50 EUR (32 Seiten) - Antragsteller ab dem vollendeten 24 Lebensjahr
92,00 EUR (48 Seiten) - Antragsteller bis zum vollendeten 24 Lebensjahr
59,50 EUR (48 Seiten) - Antragsteller ab dem vollendeten 24 Lebensjahr
102,00 EUR bzw. 124 EUR (Express) - Antragsteller bis zum vollendeten 24 Lebensjahr
69,50 EUR bzw. 91,50 EUR (Express)
Gültigkeitsdauer
- Ab dem vollendeten 24 Lebensjahr: 10 Jahre
- Bis zum vollendeten 24 Lebensjahr: 6 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Rosengarten: Reisepass Ausstellung
Der Reisepass wird aufgrund einer Namensänderung ungültig.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Verlust/ Diebstahl/ Wiederauffindung
Der Verlust oder Diebstahl oder die Wiederauffindung ist bei der Hauptwohnsitzbehörde anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
e-Pass, Reiseausweis, Urlaub, Zweitpass, Ferien, verreisen, Identifikation, Ausweis, Reisepass, anderer Pass, zweiter Reisepass, Reisepaß, Pass, weiterer Reisepass, Zweitreisepass