Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Geestland: Reisepass (Ausstellung)

    Was benötige ich für die Beantragung eines neuen Reisepasses?

    • Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Alter Reisepass (wenn vorhanden)
    • Aktuelle Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde - auch wenn die Person geschieden oder verwitwet ist)
    • Persönliches Erscheinen erforderlich
    • Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen erforderlich, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie des Personalausweises ist mitbringen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt) verlangt.

    Was kosten die verschiedenen Reisepässe?

    • Reisepass bis 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 37,50 €
    • Reisepass ab 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 70,00 €

    Die Gebühr für die Pässe ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.

    Was benötige ich für die Beantragung eines neuen Reisepasses?

    • Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Alter Reisepass (wenn vorhanden)
    • Aktuelle Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde - auch wenn die Person geschieden oder verwitwet ist)
    • Persönliches Erscheinen erforderlich
    • Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen erforderlich, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie des Personalausweises ist mitbringen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt) verlangt.

    Was kosten die verschiedenen Reisepässe?

    • Reisepass bis 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 37,50 €
    • Reisepass ab 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 70,00 €

    Die Gebühr für die Pässe ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Geestland - Bürgerbüro Langen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sieverner Straße 10

    27607 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Geestland - Bürgerbüro Bad Bederkesa

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    27624 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Geestland: Reisepass Ausstellung

    • letzte standesamtliche Urkunde ( je nach Familienstand: Ledige: Geburtsurkunde, alle anderen: Eheurkunde)
    • letzte standesamtliche Urkunde ( je nach Familienstand: Ledige: Geburtsurkunde, alle anderen: Eheurkunde)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024