Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-0
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Telefon Festnetz: 05069 800-46
Fax: 05069 800-91
Kontaktperson
Frau Andrea Murken
Besucheranschrift
E-Mail: andrea.murken@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Fax: 05069 800-91
Frau Paulina Palupsky
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
Bitte beachten Sie, dass das biometrietaugliche Passfoto nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Weiterhin bringen Sie bitte Ihre Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) mit, sofern sie noch nicht bei der Gemeinde Nordstemmen vorgelegen hat.
Bei Personen unter 18 Jahren müssen alle erziehungsberechtigten Personen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Einverständniserklärung (Formular siehe Homepage) und eine Kopie vom Ausweisdokument, bei der Beantragung eingereicht werden.
Die Beantragung muss von der betroffenen Person (auch die Kinder) persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass das biometrietaugliche Passfoto nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Weiterhin bringen Sie bitte Ihre Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) mit, sofern sie noch nicht bei der Gemeinde Nordstemmen vorgelegen hat.
Bei Personen unter 18 Jahren müssen alle erziehungsberechtigten Personen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Einverständniserklärung (Formular siehe Homepage) und eine Kopie vom Ausweisdokument, bei der Beantragung eingereicht werden.
Die Beantragung muss von der betroffenen Person (auch die Kinder) persönlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
Frist: 4 bis 6 Wochen
Frist: 4 bis 6 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro - vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro - vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass