Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Springe: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Riciko beim Reisenden. 

    Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen.



    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Riciko beim Reisenden.

    Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Mi 8:00-12:00 Uhr Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr 8:00-12 Uhr nachmittags ausschließlich mit Termin Eingang B

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05041 73-115

    E-Mail: buergerservice@springe.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023 (von: Webservice, Stadt Springe)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Springe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Springe: Reisepass Ausstellung

    • z. Zt. 8 - 10 Wochen
    • Bearbeitungsdauer kann variieren
    • Bitte beachten Sie die Hinweise unter den Allgemeinen Informationen.
    • z. Zt. 8 - 10 Wochen
    • Bearbeitungsdauer kann variieren
    • Bitte beachten Sie die Hinweise unter den Allgemeinen Informationen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Springe: Reisepass Ausstellung

    Beantragung am Hauptwohnsitz:

    • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
    • Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €
    • Reisepass für Vielreisende (48 statt 32 Seiten): zzgl. 22,00 €
    • Reisepass im Expressbestellverfahren: zzgl. 32,00 €
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

    Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes:

    • doppelte Grundgebühr + ggf. zzgl. Kosten für Vielreisende / Expressbestellverfahren

    Beantragung am Hauptwohnsitz:

    • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
    • Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €
    • Reisepass für Vielreisende (48 statt 32 Seiten): zzgl. 22,00 €
    • Reisepass im Expressbestellverfahren: zzgl. 32,00 €
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

    Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes:

    • doppelte Grundgebühr + ggf. zzgl. Kosten für Vielreisende / Expressbestellverfahren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)