Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Seelze: Reisepass

    Allgemeine Informationen

    Mit dem Deutschen Reisepass können sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Eine Aufstellung über Visumerfordernisse und Einreisebestimmungen deutscher Staatsbürger in anderen Ländern finden sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:

    www.auswaertiges-amt.de

    Denken Sie bei Ihrer Reiseplanung bitte auch an etwaige Transitländer, die ggf. andere Einreisebestimmungen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Einreisebestimmungen keine verbindlichen Auskünfte erteilen können. Bei Unklarheiten zu den Bestimmungen wenden sie sich bitte an die jeweilige konsularische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.

    Die Kinder (0 bis 18 Jahre) müssen zur Antragstellung zwingend anwesend sein!

    Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Diese Gültigkeitsdauer gilt auch für den Express-Reisepass.

    Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss zur Antragstellung mindestens ein Sorgeberechtigter mitkommen. Zusätzlich wird ggf. die schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten sowie dessen Personalausweise zur Überprüfung der Unterschriften benötigt.

    Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.



    Allgemeine Informationen

    Mit dem Deutschen Reisepass können sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Eine Aufstellung über Visumerfordernisse und Einreisebestimmungen deutscher Staatsbürger in anderen Ländern finden sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:

    www.auswaertiges-amt.de

    Denken Sie bei Ihrer Reiseplanung bitte auch an etwaige Transitländer, die ggf. andere Einreisebestimmungen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Einreisebestimmungen keine verbindlichen Auskünfte erteilen können. Bei Unklarheiten zu den Bestimmungen wenden sie sich bitte an die jeweilige konsularische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.

    Die Kinder (0 bis 18 Jahre) müssen zur Antragstellung zwingend anwesend sein!

    Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Diese Gültigkeitsdauer gilt auch für den Express-Reisepass.

    Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss zur Antragstellung mindestens ein Sorgeberechtigter mitkommen. Zusätzlich wird ggf. die schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten sowie dessen Personalausweise zur Überprüfung der Unterschriften benötigt.

    Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    22.11 - Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Öffnungszeiten

    Besuche nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05137 828-352

    Fax: 05137 828-350

    E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2021 (von: Cholewinski, Irene)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Seelze: Reisepass

    Um Ihnen einen Reisepass ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen Personen, Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen. Ausländische Personenstandsurkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung 
    • 1 Lichtbild, welches den Anforderungen der Biometrie entspricht (bitte weisen Sie Ihren Fotografen ausdrücklich auf die Verwendung im Reisepass hin)
    • Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass

    Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen, da wir Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen.

    Um Ihnen einen Reisepass ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen Personen, Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen. Ausländische Personenstandsurkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung
    • 1 Lichtbild, welches den Anforderungen der Biometrie entspricht (bitte weisen Sie Ihren Fotografen ausdrücklich auf die Verwendung im Reisepass hin)
    • Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass

    Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen, da wir Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Seelze: Reisepass

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen. In eiligen Fällen kann ein Express-Reisepass ausgestellt werden, die Bearbeitungszeit beträgt hier ca. 3-4 Werktage.

    Ein vorläufiger Reisepass kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden. Diese sind, dass die Reise so kurzfristig erfolgen soll, dass die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu müssen Reiseunterlagen mitgebracht werden, aus denen der Antritt der Reise hervorgeht. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Eine Ausstellung erfolgt direkt vor Ort.

    Zu beachten ist, dass eine Einreise in die USA mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich ist.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen. In eiligen Fällen kann ein Express-Reisepass ausgestellt werden, die Bearbeitungszeit beträgt hier ca. 3-4 Werktage.

    Ein vorläufiger Reisepass kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden. Diese sind, dass die Reise so kurzfristig erfolgen soll, dass die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu müssen Reiseunterlagen mitgebracht werden, aus denen der Antritt der Reise hervorgeht. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Eine Ausstellung erfolgt direkt vor Ort.

    Zu beachten ist, dass eine Einreise in die USA mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich ist.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Seelze: Reisepass

    • Reisepass 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr: 70 € (Expressreisepass 102 €)
    • Reisepass 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (Expressreisepass 69,50 €)
    • Reisepass 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr: 82 €
    • Reisepass 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 €
    • Vorläufiger Reisepass: 26 €

    Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

    • Reisepass 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr: 70 € (Expressreisepass 102 €)
    • Reisepass 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (Expressreisepass 69,50 €)
    • Reisepass 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr: 82 €
    • Reisepass 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 €
    • Vorläufiger Reisepass: 26 €

    Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Seelze: Reisepass

    Weitere Informationen zum Reisepass und zu anderen Passdokumenten erhalten Sie unter www.ePass.de.

    Weitere Informationen zum Reisepass und zu anderen Passdokumenten erhalten Sie unter www.ePass.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)