Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Reisepass Ausstellung

    Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 330 Stadtbüro mit KFZ-Zulassung

    Adresse

    Postanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05032 84-330

    Fax: 05032 84-133

    E-Mail: stadtbuero@neustadt-a-rbge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Reisepass Ausstellung

    • Geburts- oder Heiratsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) von der Stadt Neustadt a. Rbge. ausgestellt wurde (bei Geburt/Heirat im Ausland mit Übersetzung)
    • bei Antragstellern unter 18 Jahren:
               - Einverständniserklärung + Ausweise der Sorgeberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Reisepass Ausstellung

    Ca. 3 Wochen

    Reicht die Zeit nicht mehr aus?

    Es gibt die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Reisepass Ausstellung


    Für welche Länder ist ein Reisepass für die Einreise nötig?

    Unter folgendem Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in sämtliche Länder.

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Zweitpass, verreisen, weiterer Reisepass, Ferien, zweiter Reisepass, e-Pass, Reiseausweis, Pass, Ausweis, Zweitreisepass, Identifikation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de