Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Gieboldehausen: Reisepass
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass mit sofortiger Wirkung bei der Beantragung von einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass eine aktulle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorzulegen ist.
Gem. § 9 Absatz 3 Satz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) hat die antragstellende Person die für die Beantragung erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Aufgrund der häufig fehlenden Zweitnamen, der oft falsch eingetragenen Geburtsorte sowie die Berücksichtigung der Sonderzeichen in den neuen Pass- und Ausweisdokumenten, sieht es die Samtgemeinde Gieboldehausen als zwingend notwendig an, sich aktuelle Personenstandsurkunden vorlegen zu lassen.
In Bezug auf die Berücksichtigung der Sonderzeichen, ist mitzuteilen, dass Sonderzeichen erst mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetz (BMG) in die Pass- und Ausweisdokumente eingefügt werden können.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass mit sofortiger Wirkung bei der Beantragung von einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass eine aktulle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorzulegen ist.
Gem. § 9 Absatz 3 Satz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) hat die antragstellende Person die für die Beantragung erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Aufgrund der häufig fehlenden Zweitnamen, der oft falsch eingetragenen Geburtsorte sowie die Berücksichtigung der Sonderzeichen in den neuen Pass- und Ausweisdokumenten, sieht es die Samtgemeinde Gieboldehausen als zwingend notwendig an, sich aktuelle Personenstandsurkunden vorlegen zu lassen.
In Bezug auf die Berücksichtigung der Sonderzeichen, ist mitzuteilen, dass Sonderzeichen erst mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetz (BMG) in die Pass- und Ausweisdokumente eingefügt werden können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Hinweise für Gieboldehausen: Reisepass
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Gieboldehausen: Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass