Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hannoversche Straße 21

    34355 Staufenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05543 30133

    Telefon Festnetz: 05543 30134

    Telefon Festnetz: 05543 30135

    Fax: 05543 301-39

    Weitere Informationen

    nach telefonischer oder Online Terminvereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Staufenberg: Reisepass Ausstellung

    • Ihren Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument
    • Bei erstmaliger Austellung durch die Gemeinde Staufenberg Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ihren Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument
    • Bei erstmaliger Austellung durch die Gemeinde Staufenberg Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Staufenberg: Reisepass Ausstellung

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    • Geltungsdauer: 10 Jahre
      für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    • Geltungsdauer: 10 Jahre
      für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Staufenberg: Reisepass Ausstellung

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen, kann aber saisonal bedingt auch länger dauern.

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen, kann aber saisonal bedingt auch länger dauern.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024